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Entlassmanagement

Wir möchten, dass unsere Patienten im Anschluss an eine Behandlung in unserem Haus nahtlos genau die Weiterversorgungen enthalten, die sie benötigen.

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Krankenhäuser ab dem 1. Oktober 2017 ein standardisiertes Entlassmanagement sicherstellen müssen, wie es in den Helios-Kliniken schon lange üblich ist. Im Rahmen unseres Entlassmanagements stehen wir insbesondere den weiterbehandelnden Leistungserbringern für Fragen zur Verfügung.

 

Was bedeutet Entlassmanagement?

 

Nach § 39 des SGB V hat jeder Patient das Recht auf ein koordiniertes Entlassmanagement. Das bedeutet, dass wir Sie als Krankenhaus über Ihren Krankenhausaufenthalt hinaus unterstützen und Ihre Versorgung auch nach Ihrer stationären Zeit absichern.

 

Damit Sie möglichst schnell gesund werden, ist es wichtig, dass Sie zu Hause die nötige Unterstützung haben. Ist das das nicht der Fall, sichern wir Ihre Versorgung über einen ambulanten Pflegedienst  oder in einer Reha-Einrichtung.

 

Was beinhaltet Entlassmanagement?

 

  • Wir stellen einen Entlassplan (Arztbrief, Medikamentenplan) für Sie auf. Darin ist für Sie nach Bedarf geregelt, was nach Ihrer Entlassung wichtig ist.
  • Wenn nötig beantragen wir für Sie zum Beispiel einen ambulanten Pflegedienst oder organisieren einen Reha-Platz.
  • Unsere Ärzte stellen Ihnen Verordnungen für notwendige Hilfsmittel nach dem Krankenhausaufenthalt aus.
  • Unsere Ärzte stellen einen Medikamentenplan auf, so dass die Versorgung bis zur nächstmöglichen Weiterbehandlung sichergestellt wird. Bitte beachten Sie, dass die üblichen Zuzahlungen hierbei weiterhin gelten.
  • Bei der Entlassung erhalten Sie einen Arztbrief, der Ihren Krankenhausaufenthalt zusammenfasst und Empfehlungen für die Folgebehandlung enthält.
  • Unsere Ärzte können Ihnen in Ausnahmefällen auch eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit für Ihren Arbeitgeber ausstellen.
  • Ihre behandelnden Ärzte werden nach Ihrem Krankenhausaufenthalt über alle Schritte informiert.


Wie funktioniert das Entlassmanagement?

 

1. Am Aufnahmetag

 

Schon während Ihres Aufnahmegesprächs werden unsere Mitarbeiter Sie danach fragen, ob Sie das Entlassmanagement wünschen. Im ärztlichen Gespräch wird man Sie fragen, wie Sie leben und ob Sie jemanden haben, der Sie nach dem Krankenhausaufenthalt unterstützt. Anhand Ihrer Erzählungen und Ihrem Krankheitsbild wird dann das Entlassmanagement mit Ihnen besprochen.

 

Sollten Sie beide zu dem Schluss kommen, dass ein Entlassmanagement nötig ist, müssen Sie schriftlich zustimmen, dass wir Ihre persönlichen Angaben an Dritte weitergeben dürfen. Denn für ein umfassendes Entlassmanagement müssen wir mit Pflegediensten, Reha-Einrichtungen und niedergelassenen Ärzten über Sie und Ihren Gesundheitszustand sprechen dürfen.

 

Die Einverständniserklärung ist Bestandteil unseres Behandlungsvertrags, den Sie bei Ihrer Aufnahme unterzeichnen.

 

2. Während des Aufenthalts

 

Während Sie von unseren Ärzten behandelt und von der Pflege versorgt werden, kümmern wir uns um den Rest und organisieren alles, was für Ihre Entlassung notwendig ist. Dabei halten wir uns an den Entlassplan und stimmen uns natürlich mit Ihnen und/oder Ihren Angehörigen ab.

 

3. Am Entlasstag

 

Am Tag Ihrer Entlassung enthalten Sie Ihren Arztbrief inklusive Medikamentenplan und gegebenenfalls Verordnungen, Bescheinigungen und Rezepte. Sie verlassen uns und gehen gut versorgt nach Hause oder in eine Folgeeinrichtung.

 

Sie haben noch Fragen?

Sie erreichen unsere Mitarbeiter unter der Telefonnummer (0385) 520 0

Sie können sich auch an Ihren behandelnden Arzt bzw. die Pflegekräfte wenden.

 

 

Für unsere Patienten zum Download

Um das Entlassmanagement für Sie durchführen zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung. Wir haben daher für Sie die wichtigsten Informationen über das Entlassmanagement nach §39 Abs.1a SGB V zusammengefasst. Wenn Sie mögen, können Sie das Dokument gerne schon vor Ihrer Aufnahme herunterladen, in Ruhe zuhause lesen und unterschreiben. Vielen Dank!

application/pdf | 82 KB