Sollte sich der Verdacht auf einen bösartigen Tumor in den Untersuchungen erhärtet haben, muss der Hoden durch eine Operation freigelegt und feingeweblich untersucht werden. Hierbei wird der Hoden durch einen Schnitt in der Leiste freigelegt und von dem tumorverdächtigen Hodengewebe eine Probe entnommen. Diese wird noch während der Operation im Institut für Pathologie (Prof. Störkel) untersucht, so dass nur bei einer Bestätigung der Diagnose der Hoden entfernt werden muss.
Simultan wird in der Operation auch vom Gegenhoden eine kleine Probe entnommen und ebenfalls zur feingeweblichen Untersuchung gegeben. In 3-5 % der Hodentumorpatienten kann im scheinbar gesunden Gegenhoden eine Vorläuferstufe bösartiger Tumorzellen bestehen (sog. testikuläre intraepitheliale Neoplasie = TIN). Sollte dies der Fall sein, ist in einigen Fällen (z.B. evtl. nicht bei systemischer Chemotherapie) eine Bestrahlung des Resthodens erforderlich.
Auf Wunsch kann dem Patienten eine Hodenprothese anstelle des entnommenen Hodens eingesetzt werden. Diese übernimmt zwar nicht die Funktion des Hodens, führt aber zu einem kosmetisch befriedigenden Ergebnis.