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Phlebothrombose

Beim Auftreten von Blutgerinnseln in den großen und tief liegenden Venen sprechen wir von einer Phlebothrombose.

 

Bei einer unzureichenden Behandlung besteht zunächst die Gefahr einer Lungenembolie. Zu den Spätschäden zählt das sogenannte Postthrombotische Syndrom mit chronischen Stauungsbeschwerden und Hautschäden bis hin zum sogenannten „offenen Bein“.

 

Zum Nachweis oder Ausschluss einer tiefen Venenthrombose verwenden wir neben einer Blutuntersuchung nahezu ausschließlich Ultraschallgeräte.

 

Die Behandlung ist in den meisten Fällen konservativ. Im Vordergrund stehen blutverdünnende Medikamente, Kompressionsverbände und eine rasche Mobilisation. Bettruhe und eine stationäre Krankenhausbehandlung sind meist nicht erforderlich, häufig sogar schädlich.

 

Nur in sehr seltenen Fällen müssen Blutgerinnsel in den tiefen Venen im Rahmen eines stationären Aufenthaltes medikamentös aufgelöst oder operativ entfernt werden.