Ganz ohne Formalitäten geht es auch im Krankenhaus nicht; einige Angaben von Ihnen sind notwendig, damit unsere Patientenadministration die finanzielle Abwicklung Ihres stationären Aufenthaltes erledigen kann. Zu Zeiten hoher Frequentierung der Aufnahme stehen Ihnen "Grüne Damen" - ehrenamtliche Mitarbeiter im Klinikum Siegburg - speziell für die Erledigung dieser Angelegenheiten zur Verfügung, die so für einen schnelleren Ablauf der notwendigen Formalitäten sorgen. Sie selbst können zu einem reibungslosen Ablauf beitragen, indem Sie Ihre Versicherungskarte, Verordnung von Krankenhauspflege und Ihren Personalausweis schnell zur Hand haben. Ihre persönlichen Daten werden unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen gespeichert. Für Ihren stationären Aufenthalt im HELIOS Klinikum Siegburg gelten unsere Allgemeinen Vertragsbestimmungen. Unsere Pflegekosten werden nach Bundespflegesatzverordnung berechnet, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Einen aktuellen Pflegekostentarif erhalten Sie im stationären Aufnahmebüro; ein Exemplar zur Information ist auch auf jeder Station vorhanden.
Jeder Krankenhaus-Aufenthalt folgt einer bestimmten Logik: Zunächst muss der Arzt Ihre Beschwerden verstehen (Anamnese), dann werden die möglichen Ursachen über ausgewählte diagnostische Maßnahmen untersucht. Wenn die Ergebnisse vorliegen und bewertet wurden, wird die Behandlungsdiagnose gestellt. Für Sie wird dann aus der Vielzahl der Möglichkeiten die richtige Therapie ausgewählt. Bei den Visiten haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fragen zu stellen. Vor besonders wichtigen Eingriffen werden Sie ausführlich über die vorgeschlagene und ggf. bestehende alternative Behandlungsmöglichkeiten aufgeklärt.
Anamnese
Der Arzt muss genau wissen, welche Beschwerden Sie haben und wie sich diese entwickeln. Er braucht auch Informationen über den Hintergrund der Krankheitsentstehung, zum Beispiel ob in Ihrer Familie ähnliche Krankheiten aufgetreten sind. Der Arzt wird Ihnen verschiedene Fragen zur Vorgeschichte Ihrer Krankheit stellen (Anamnese). Daneben ist es für ihn wichtig zu wissen, welche Gedanken Sie sich selber über Ihre Krankheit und deren Entstehung gemacht haben.
Visite
Es gibt immer wieder Situationen, in denen es für den Arzt unklar ist, welche medizinischen Fragen Sie besonders beschäftigen. Bei der Visite spricht der Arzt viel mit anderen Ärzten oder mit den Schwestern und Pflegern. Er überlegt und untersucht. Er stellt Fragen. Als Patient scheut man sich manchmal davor, ihn zu stören oder zu unterbrechen. Trotzdem sollte man wissen, dass die Visite auch dazu da ist, dass die Patienten Fragen stellen. Machen Sie also von dieser Gelegenheit Gebrauch. Bei besonders privaten Fragen können Sie Ihren Arzt um ein persönliches Gespräch unter vier Augen bitten.
Operations-Einverständnis
Jeder größere ärztliche Eingriff (z.B. Operationen, Punktionen) kann in der Regel nur nach ausdrücklicher Genehmigung des Patienten durchgeführt werden. Der Arzt ist also verpflichtet, vor solchen Eingriffen die Zustimmung des Patienten einzuholen. Damit Sie diese geben können, müssen Sie wissen, warum ein bestimmter Eingriff gemacht werden soll und mit welchen Folgen oder Nebenwirkungen Sie gegebenenfalls rechnen müssen. Darüber klärt Sie Ihr Arzt auf. Sollten Sie etwas nicht verstanden haben, fragen Sie ruhig nach und bitten den Arzt um eine ausführliche Erklärung.
Medikamente
Natürlich ist es wichtig, dass Sie als Patient wissen, welche Medikamente Sie bekommen. Schreiben Sie sich deshalb auf, welche Namen die Ihnen verordneten Medikamente haben und fragen Sie den Arzt, wofür oder wogegen Sie diese bekommen. Das kann sehr wichtig ein, wenn Sie einmal ein anderer Arzt danach fragen sollte.
Entlassung
Für jeden Patienten ist es wichtig zu wissen, wann er damit rechnen kann, wieder nach Hause entlassen zu werden. Dies lässt sich nicht immer zu Beginn des Krankenhausaufenthaltes klar und eindeutig vorhersagen. Sie sollten sich aber nicht scheuen, Ihren Arzt mehrfach danach zu fragen. Rechnen Sie bitte damit, dass durch unvorhergesehene Ereignisse derartige Voraussagen korrigiert werden müssen. Sie erhalten bei der Entlassung von dem Stationsarzt einen Kurzentlassungsbericht. Dieser Kurzbericht ist für Ihren Fach- bzw. Hausarzt gedacht. Vergewissern Sie sich bitte in der Aufnahme, ob noch finanzielle Angelegenheit wie Telefonabrechnung und Krankenhauskosteneigenbeteiligung zu klären sind.
Natürlich ist es das erste Ziel aller Mitarbeiter des HELIOS Klinikum Siegburg, Ihre Gesundheit zu verbessern und Ihnen den Krankenhaus-Aufenthalt so angenehm wie möglich zu machen. Manchmal ergibt es sich dennoch, dass Sie mit etwas unzufrieden sind; dann wenden Sie sich bitte zunächst an Ihren Stationsarzt, Ihre Stationsschwester oder -pfleger. In besonderen Fällen können Sie sich auch an den zuständigen Chefarzt oder die Pflegedienstleitung wenden. Dabei haben Sie sicher auch Verständnis dafür, wenn Ärzte und Pflegekräfte nicht bei jeder Gelegenheit gleich ausführlich auf Sie eingehen können. Auch das Krankenhauspersonal kann durch erhöhte Anforderungen oder persönliche Probleme belastet sein.
Ihr Besuch ist bei uns gern gesehen und willkommen. Im Vertrauen darauf, dass die Besuchszeit im Allgemeinen vernünftig gehandhabt wird, sehen wir davon ab, feste Besuchszeiten vorzuschreiben.
Spätestens um 20:00 Uhr müssen jedoch Besucher das Haus verlassen. Falls außerhalb dieser Zeit ein dringender Besuch notwendig wird, muss dies zuvor mit dem behandelnden Arzt oder dem Pflegepersonal abgesprochen werden. Damit Besuche für Sie und Ihre Mitpatienten nicht zur Belastung werden, bitten wir um die Einhaltung folgender Grundregeln:
In unserem Krankenhaus werden den Patienten von einer ehrenamtlichen ökumenischen Krankenhaushilfe, den "Grünen Damen und Herren", Hilfen angeboten.
Die Mitarbeiter der Krankenhaushilfe nehmen sich die Zeit für ein Gespräch, erledigen kleine Besorgungen und begleiten Sie gerne zu Untersuchungen oder Spaziergängen. Wenden Sie sich in allen großen und kleinen Nöten vertrauensvoll an die "Grünen Damen und Herren". Sie werden Sie gerne unterstützen, soweit es in ihren Möglichkeiten liegt.
Für die rechtlichen Beziehungen zwischen Patient und Krankenhaus gelten neben den gesetzlichen Bestimmungen die Allgemeinen Vertragsbestimmungen und der Pflegekostentarif. Sie liegen in der Aufnahme und in den Sekretariaten der Klinischen Abteilungen zur Einsichtnahme aus. Als gesetzlich krankenversicherter Patient brauchen Sie sich nicht um die Bezahlung Ihrer Krankenhausrechnung zu kümmern. Formalitäten mit der Krankenkasse erledigt für Sie die Verwaltung des Krankenhauses. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der jeweiligen Krankenkasse.
Nach der Bundespflegesatzverordnung sind wir verpflichtet, Sie über die Pflegesätze zu unterrichten sowie eine allgemeine Beschreibung der damit vergüteten Leistung zu geben. Berechnet werden die Entgelte gemäß dem jeweils gültigen Pflegekostentarif, ein Preisverzeichnis als Auszug aus dem Pflegekostentarif wird jedem Patienten bei der stationären Aufnahme ausgehändigt. Mit den Pflegesätzen oder Fallpauschalen werden alle für die Versorgung des Patienten erforderlichen allgemeinen Krankenhausleistungen vergütet. Die allgemeinen Krankenhausleistungen für gesunde Neugeborene werden mit den für die Versorgung der Mutter berechneten Pflegesätzen bzw. Fallpauschalen abgegolten.
Allgemeine Krankenhausleistungen sind die Krankenhausleistungen, die unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Krankenhauses für eine nach Art und Schwere der Erkrankung des Patienten medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung notwendig sind. Zu diesen Voraussetzungen gehören:
Das Krankenhaus stellt alle Leistungen zur Verfügung, die im Rahmen des Versorgungsauftrags des Krankenhauses im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für die medizinische Versorgung im Krankenhaus notwendig sind, insbesondere ärztliche Behandlung, Krankenpflege, Versorgung mit Arnznei-, Heil- und Hilfsmitteln sowie Unterkunft und Verpflegung. Die akutstationäre Behandlung umfasst auch die im Einzelfall erforderlichen und zum frühestmöglichen Zeitpunkt einsetzenden Leistungen zur Frührehabilitation. Die Qualität und Wirksamkeit der Leistungen entsprechend dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse und berücksichtigen den medizinischen Fortschritt.
An allen Krankenbetten kann das von der Pforte eingestellte Rundfunkprogramm gehört werden. Eigene Rundfunkgeräte sowie Kassettenrekorder dürfen nur mit Zustimmung der Zimmernachbarn betrieben werden.
In jedem Zimmer steht ein Fernsehgerät zur Verfügung. Die Einhaltung der Ruhezeiten ist zu beachten.
Jeder Bettenplatz verfügt über ein Telefon. Möchte der Patient dieses in Betrieb nehmen, erhält er an der Information in der Eingangshalle eine Telefonkarte, die er am Kassenautomaten (ebenfalls in der Eingangshalle) mit einem x-beliebigen Betrag aufladen kann.
Größere Geldbeträge und sonstige Wertsachen lassen Sie am besten zu Hause oder geben Sie diese Ihren Angehörigen mit. Falls dies nicht möglich ist, besteht die Option, Wertsachen zu den Öffnungszeiten in der Krankenhauskasse zu hinterlegen. Das Krankenhaus haftet nämlich nur für den Verlust von Geld und Wertsachen, die der Krankenhausverwaltung zur Aufbewahrung übergeben worden sind. Geld und Wertgegenstände sollten nie unbeaufsichtigt im Patientenzimmer verbleiben.