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Ärztliche Wahlleistungen

Sie werden persönlich durch den Chefarzt der jeweiligen Abteilung oder seinen Stellvertreter medizinisch behandelt und betreut.

 

 

Abrechnung der Ärztlichen Wahlleistung:

Die Chefarztbehandlung wird gesondert in Rechnung gestellt und erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Hierzu zählen auch alle begleitenden Arztleistungen wie z.B. die der Anästhesie oder Laboruntersuchungen. Diese werden ebenfalls separat in Rechnung gestellt.

 

Die Gebührenordnung für Ärzte liegt für Sie in unserer Patientenaufnahme zur Einsicht bereit.

So erreichen Sie uns

HELIOS Kliniken Schwerin

Wahlleistungsmanagerin

Brigitte Hamann 

 

Telefon: (0385) 520-57 12
Telefax: (0385) 520-72 11

 

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