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Checkliste für werdende Eltern zur Geburt in den HELIOS Kliniken Schwerin

Liebe Mütter und Väter,

ein Kind zu bekommen, ist für alle Eltern eine schöne und aufregende Zeit. Sie treffen medizinische Vorsorge, besuchen Geburtsvorbereitungskurse, sehen sich nach einem Kinderwagen um, lesen Bücher zur Geburt und Kindererziehung, überlegen sich einen Vornamen für ihr Kind und freuen sich auf ihren kleinen Familienzuwachs. Doch bitte vergessen Sie bei all den Vorbereitungen nicht, sich die Dokumente rechtzeitig zurechtzulegen, die Sie zur Geburt mitbringen müssen. Was dazu alles von Ihnen zu beachten ist, entnehmen Sie bitte nachfolgenden Informationen:

 

1. Anzeige der Geburt
Geburten sind dem Standesamt innerhalb einer Woche anzuzeigen. Wird das Kind in den HELIOS Kliniken Schwerin geboren, dann übernehmen wir die schriftliche Anzeige der Geburt.

 

2. Dafür werden folgende Unterlagen benötigt:

  • sind Sie Aussiedler, benötigen wir alle Ihre Registrierungspapiere, ggf. eine Bescheinigung über Ihre Namensänderung
  • Ausländische Urkunden müssen von einem in Deutschland beeidigten Dolmetscher übersetzt werden, ggf. sind bei der Übersetzung die internationalen Normen zu beachten.
  • Je nach Sachlage kann es notwendig sein, dass wir Sie um eine persönliche Vorsprache bitten. Bringen Sie dann bitte einen Lichtbildausweis mit; Ausländer bringen bitte ihren Reisepass mit.

 

 

Checkliste:

 

Von allen Müttern benötigen wir:

  • Geburts- oder Abstammungsurkunde der Mutter

 

Ist die Mutter geschieden, benötigen wir:

  • Urkundlicher Heiratsnachweis (z.B. Heiratsurkunde, begl. Abschrift/ Ablichtung Familienbuch) mit Scheidungsvermerk
  • Bei Heirat und/ oder Scheidung im Ausland, die ausländische Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil; beides mit Übersetzung

 

Ist die Mutter verwitwet, benötigen wir:

  • Urkundlicher Heiratsnachweis (z.B. Heiratsurkunde, begl. Abschrift/ Ablichtung Familienbuch) mit Eintrag des Todes des Ehemannes oder
  • Urkundlicher Heiratsnachweis und Sterbeurkunde

 

Ist die Vaterschaft vorgeburtlich anerkannt, benötigen wir:

  • Anerkennungsurkunde, ggf. Sorgerechtserklärung
  • Geburts- oder Abstammungsurkunde

 

Soll die Vaterschaft anerkannt werden, benötigen wir:

  • Geburts- oder Abstammungsurkunde des Vaters

 

Wichtig:

  • Gemeinsame Vorsprache der Eltern
  • Die Vaterschaft kann im Standesamt oder im Jugendamt anerkannt werden

 

Die unverheirateten Eltern wollen eine Sorgeerklärung abgeben:

  • Dies ist nur im Jugendamt möglich

So erreichen Sie uns

HELIOS Kliniken Schwerin

Chefarzt
Prof. Dr. med. Eckhard Petri

 

Telefon: (03 85) 5 20-23 05

 

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