
Fernsehen
Für die Dauer Ihres Aufenthalts ist das Fernsehen kostenlos. Die dazu benötigten Kopfhörer erhalten Sie in der Aufnahme.
Nachtruhe
In unserem Krankenhaus mit zum Teil schwerkranken Patienten ist es selbstverständlich, dass die Patienten und Besucher die Nachtruhe ab 22 Uhr respektieren.
Parken
Für Patienten und deren Besucher stehen ausreichend Parkplätze auf unserem Gelände, gegen eine geringe Gebühr, zur Verfügung. Jede angfangene Stunde kostet 0,50 Cent. Sie bezahlen jedoch nur 5,50€ pro Tag ohne Parkzeitbegrenzung. Für Patienten mit längerem Aufenthalt ist auch eine Rabattierung auf 1,30€, bei Vorliegen einer entsprechenden Bestätigung durch den Stationsarzt möglich. Für Behindertenparkplätze ist auf all unseren Parkflächen gesorgt. Kassenautomaten befinden sich in der unmittelbaren Nähe.
Außerdem ist es möglich einen Park- and- Ride Service in Anspruch zu nehmen. Mit diesem Service können Sie eine Kombination aus unserem Parkplatz und den öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen.
Post
Ihre zeitweilige Adresse lautet:
HELIOS Kliniken Schwerin GmbH
Station ...
Wismarsche Straße 393-397
19049 Schwerin
Ein Briefkasten befindet sich an der Zufahrt zum Gelände gegenüber Haus 0.
Rauchen
Das Rauchen ist in den Räumlichkeiten unseres Krankenhauses aus gesundheitlichen und feuerschutztechnischen Gründen grundsätzlich nicht gestattet. Bitte benutzen Sie die dafür vorgesehenen Raucherpavillions.
Telefon
Für private Telefongespräche stehen Ihnen in mehreren Etagen und in den Eingangshallen, Münz- und Kartentelefone zur Verfügung. Weiterhin sind die meisten Betten unseres Hauses mit einem Telefonanschluß ausgestattet. Die Mitarbeiter an der Information werden Sie zur Benutzung dieser Apparate informieren.
Unterbringung von Angehörigen
Gerne bieten wir Ihren Angehörigen die Möglichkeit, während Ihres Aufenthaltes in einem unser Gästezimmer zu übernachten. Bitte informieren Sie sich über diesen Service beim Stationspersonal.
Kleidung/ Persönlicher Bedarf
Es wäre zu empfehlen, wenn Sie folgende Kleidung in die Klinik mitbringen oder mitbringen lassen:
Eigenanteil
Alle versicherten Patienten einer gesetzlichen Krankenversicherung müssen sich laut Gesetz an den Kosten Ihres Krankenhausaufenthalts mit einen Eigenanteil beteiligen. Sollten Sie im laufenden Jahr schon einmal im Krankenhaus stationär aufgenommen worden sein und den Eigenanteil bezahlt haben, werden wir diese Tage verrechnen. Bitte bringen Sie die Quittung mit. Patienten unter 18 Jahren sind vom Eigenanteil befreit.
Besuchszeiten
Sie werden in unseren Kliniken sehr großzügig gehandhabt. Sie können Ihre Besucher täglich empfangen. Bitte informieren Sie sich bei der Station über die Besuchszeiten und bitte nehmen Sie Rücksicht auf das Ruhebedürfnis und den Gesundheitszustand der Mitpatienten.