Die Ambulanz der Hautklinik ist eine Ermächtigungsambulanz. Dies bedeutet, daß der ermächtigte Arzt (Chefarzt) bei gesetzlich versicherten Patienten nur zur Durchführung bestimmter Leistungen ermächtigt ist. Dazu gehören im wesentlichen die Diagnostik und Therapie schwerer bzw. unklarer und bösartiger Hautkrankheiten (z.B. Kollagenosen, malignes Melanom, Basaliom, Plattenepithelkarzinom, malignes Lymphom etc.).
Leistungsangebot
dermatologische Untersuchung, ambulante Operationen einschließlich der Entnahme von Hautproben zur dermatohistologischen Diagnostik, Kryotherapie, Elektrokaustik, mikrobiologische Untersuchungen und Tumornachsorge. Darüber hinaus gehende Leistungen (z.B. dermatologische Kosmetik) können nicht durchgeführt bzw. nicht über die gesetzlichen Krankenversicherungen abgerechnet werden (siehe auch: Privatambulanz).
Zugangsberechtigung
Voraussetzung für Terminvergabe und Behandlung ist ein gültiger Überweisungsschein einer niedergelassenen Fachärztin oder eines niedergelassenen Facharztes für Dermatologie. Eine Überweisung durch andere Vertragsärzte ist nicht möglich. Dies gilt auch für die Nachsorge unterschiedlicher Hauttumoren. Für Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherungen und für Privatversicherte ist kein Überweisungsschein erforderlich.