Generell gilt: Lassen Sie sich vor dem Aufenthalt in der Rehaklinik in jedem Fall die Rehabilitationsmaßnahme von Ihrem Kosträger über Ihren Arzt genehmigen.
Nachdem Ihr Arzt oder Therapeut die Indikation zur Behandlung in unserer Klinik gestellt hat, stellen Sie einen Antrag auf stationäre Rehabilitationsmaßnahme nach § 23, 4 und § 40, 2 SGB V bei der Krankenkasse, der zuständigen Rentenversicherung oder einem anderen Kostenträger. Bei Fragen zur Kostenübernahme unterstützen wir Sie gern!
Nach der Bestätigung der Kostenübernahme kann in sämtlichen Indikationsgebieten kurzfristig eine Aufnahme erfolgen. Die Mitarbeiter
der Aufnahme stehen Ihnen für die Beantwortung von Fragen gerne
zur Verfügung.
Die Anmeldung kann durch Sie, Ihren Arzt, Psychologen oder Kostenträger
erfolgen.
Sie erreichen uns Montag bis Donnerstag von 7.30 - 16.30 Uhr, und Freitag von 7.30 - 15.00 Uhr

