Im Rahmen der ärztlichen Wahlleistung werden Sie persönlich durch den Chefarzt der jeweiligen Abteilung oder seinem Stellvertreter medizinisch behandelt und betreut.
Die Abrechnung der ärztlichen Wahlleistung wird gesondert in Rechnung gestellt und erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Hierzu zählen auch alle begleitenden Arztleistungen wie z. B. die der Anästhesie oder Laboruntersuchungen. Diese werden ebenfalls separat in Rechnung gestellt.