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Wahlleistungen

 

Wir kommen den Wünschen und Bedürfnissen unserer Patientinnen und Patienten gern entgegen und bieten verschiedene Leistungen, die über die Regelleistungen Ihrer Krankenkasse hinausgehen, als Wahlleistungen an, die von Ihnen gesondert bezahlt werden können. Dazu zählen:

  • Persönliche Behandlung durch die Chefärzte oder deren Stellvertreter. Die Chefärzte des Hauses, auswärtige Konsiliarärzte und ärztlich geleitete Untersuchungsstellen außerhalb des Hauses berechenen dann ihre Leistungen gesondert.
  • Unterbringung in einem 1- oder 2-Bettzimmer (soweit verfügbar).
  • Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson (soweit Unterbringungsmöglichkeiten ausreichend zur Verfügung stehen).
  • Stellung einer persönlichen Sonderwache.
  • Bereitstellung von Telefon und Fernsehen.

Bitte sprechen Sie uns bei der Aufnahme an, wenn Sie Wahlleistungen in Anspruch nehmen möchten.

  • Fachportal für Patienten

    Das neue Medizinportal für Patienten - Informationen aus kompetenten Händen.
    HELIOS Vital Website

     

  • Brennpunktthema: Brustkrebs

    Informationen für Patientinnen und Angehörige

    Leben mit Brustkrebs

  • Die HELIOS Senioren-Residenzen

    Informieren Sie sich hier über unsere Seniorenresidenzen

    Mehr Informationen für Senioren

  • HELIOS Mentorinnen-Netzwerk

    Karriere möglich machen:
    HELIOS Kliniken starten Mentorinnen-Netzwerk (mit Video)
    HELIOS Mentorinnen-Netzwerk

  • HELIOS Healthcare International

    First class healthcare for international patients

    HELIOS Healthcare International

  • Für niedergelassene Ärzte

    Ein Service für niedergelassene Ärzte:


    HELIOS Ärzteportal

  • HELIOS Qualitätsinformationen

    HELIOS veröffentlicht regelmäßig Qualitätsberichte der Akutkliniken

    Qualitätsberichte als Download

     

  • HELIOS NEURONET

    Das erste bundesweit operierende teleneuromedizinische Netzwerk

    HELIOS NEURONET

  • Neu! Kooperation UVIT - HELIOS

    Zwischen der holländischen Kranken- versicherung UVIT und HELIOS besteht seit dem 1.6.09 ein Kooperationsvertrag