Sie werden persönlich durch den Chefarzt der jeweiligen Abteilung oder seinem Stellvertreter medizinisch behandelt und betreut
Die Chefarztbehandlung wird gesondert in Rechnung gestellt und erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Hierzu zählen auch alle begleitenden Arztleistungen
wie z. B. die der Anästhesie oder Laboruntersuchungen. Diese werden ebenfalls separat
in Rechnung gestellt.
Die Gebührenordnung für Ärzte liegt für Sie in unserer Patientenaufnahme zur Einsicht bereit.