Ein großes Krankenhaus mit vielen Patienten und Mitarbeitern braucht eine Hausordnung. Sie finden diese im Aushang auf jeder Station. Bettlägerige Patienten werden hierüber bei Bedarf durch die Schwester informiert.
Patienten, die sich außerhalb der Station aufhalten, müssen Überkleidung tragen.
Der Gebrauch von Mobiltelefonen kann bei medizinischen Geräten Funktionsstörungen verursachen. Aus diesem Grund ist die Benutzung von Mobiltelefonen im Klinikum Krefeld nicht gestattet.
Die Verkehrsregelungen auf dem Krankenhausgelände sind einzuhalten. Das Parken im Klinikgelände ist nur gestattet, wenn eine Parkerlaubnis der Verwaltung vorliegt. Die Fahrzeuge dürfen dann nur auf den entsprechend ausgeschilderten Flächen abgestellt werden. Verkehrsbehindernde unbefugt geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt vorbehalten.
Auf dem Gelände stehen nur eine begrenzte Anzahl Parkplätzen zur Verfügung. Diese müssen für die Mitarbeiter reserviert bleiben. Wenn Sie mit dem Auto zu uns kommen, möchten wir Sie aus diesem Grunde herzlich bitten, daß Parkhaus des Klinikums zu benutzen.
In sämtlichen Gebäuden ist das Rauchen nicht gestattet. Wenn Sie dennoch nicht verzichten wollen und der Arzt es Ihnen erlaubt, gibt es auf dem Gelände des Klinikums extra gekennzeichnete Raucherbereiche.
Krankenhauseinrichtungen sind pfleglich und schonend zu behandeln. Technische Anlagen wie Aufzüge, andere Transporteinrichtungen, Sprech- und Rufanlagen, dürfen nur ihrem krankenhausspezifischen Zweck entsprechend benutzt werden.
Zusätzlich zur allgemeinen ärztlichen und pflegerischen Versorgung für alle Patienten können Sie bestimmte Wahlleistungen gegen gesonderte Berechnung in Anspruch nehmen. Diese Wahlleistungen müssen grundsätzlich zwischen Ihnen und dem Krankenhaus schriftlich vereinbart werden.