. .

Wichtige Informationen für Patienten

Warum stationär?

  • Nur ein geringer Anteil der Gesamtstrahlung (Gammakomponente) besitzt eine größere Reichweite und kann außerhalb des Körpers gemessen werden. Die in Deutschland geltenden strengen Strahlenschutzverordnungen machen aufgrund dieses Strahlenanteils einen stationären Aufenthalt erforderlich.
  • Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben wie etwa eine gesonderte Abfallentsorgung oder entsprechende bauliche Voraussetzungen, z.B. bleiverstärkte Zimmerwände.
  • Ihre Aufenthaltsdauer richtet sich individuell nach Ihrer Schilddrüsenerkrankung und der entsprechend verwendeten Menge an Radioaktivität. Sie beträgt meist 3 - 4 Tage, jedoch mindestens 48 Stunden.

 

Die Vorteile der Radioiod-Therapie

  • Keine Nebenwirkungen und Komplikationen wie bei einer Operation mit Narkose
  • Keine Schädigung der Neben­schilddrüsen (für normalen Calcium-Blutspiegel verantwortlich) und des Nervus recurrens (ggf. Stimmbandlähmung, Heiserkeit)
  • Praktisch ist keine Rekonvaleszenzzeit nötig; Sie können sofort nach Therapie wieder nach Hause oder zur Arbeit gehen.
  • Selbständige können während der Therapie telefonisch und schriftlich ihren Geschäften nachgehen.

 

Die Nachteile der Radioiod-Therapie

  • Im Gegensatz zu einer Operation dauert es 2 - 3 Monate, bis die erwünschte Wirkung eintritt. In seltenen Fällen einer nicht ausreichenden Dosierung der ersten Therapie, kann eine zweite Radiojodtherapie erforderlich werden. Nach der Radiojodtherapie kann es - wie auch nach der Operation - zu einer Unterfunktion der Schilddrüse kommen, die jedoch durch die regelmäßige Einnahme von Schilddrüsenhormon leicht auszugleichen und in korrekter Dosierung nebenwirkungsfrei ist.
  • Aus Strahlenschutzgründen erfolgt die Radiojodtherapie unter stationären Bedingungen, wobei gewisse Quarantänemaßnahmen eingehalten werden müssen. Der Patient bleibt solange auf der nuklearmedizinischen Therapiestation, bis das radioaktive Jod weitgehend aus dem Körper ausgeschieden ist. Aufgrund der neuen Strahlenschutzverordnung des Gesetz­gebers ist die stationäre Verweildauer heute wesentlich kürzer als früher, in der Regel 2 - 5 Tage.