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Sozial- und Rehaberatung

Die Sozialarbeiter der Klinik informieren den Patienten und dessen Angehörige nach Aufnahme in der Klinik über die anfallenden Formalitäten beim Umgang mit Ämtern, Behörden und Gerichten. Zum einen obliegt den Sozialarbeitern die Aufklärung über die Einleitung der notwendigen Beantragung von Rentenangelegenheiten, des Weiteren die Information über die Notwendigkeit einer Beantragung an die zuständigen Kostenträger für die Versorgung mit Hilfsmitteln. Der Sozialdienst ist weiterhin zuständig für die Formalien bei der Wiedereingliederung und Integration in das Berufs- und Erwerbsleben. Die Mitarbeiter geben Hilfestellungen bei der Beantragung von finanziellen Hilfen für die zustandserhaltende Pflege, Beratung über Pflegeheime, Pflegeversicherung und ambulante oder teilstationäre Dienste.