…wird durch den Krankenhausarzt und den Krankenhaussozialdienst beim Kostenträger beantragt. Der Krankenhausarzt stellt fest, ob der Patient für eine AHB in stationärer oder teilstationärer Form geeignet ist. Diese Feststellung sollte möglichst frühzeitig getroffen werden. Der Sozialdienst im Krankenhaus klärt, wer Kostenträger der Rehabilitationsmaßnahme ist. Kostenträger kann die Krankenkasse, die Berufsgenossenschaft, die Unfallversicherung oder die Agentur für Arbeit sein. Je nach Kostenträger füllt der Sozialdienst mit dem Patienten einen entsprechenden AHB-Antrag auf Kostenübernahme aus und sendet diesen mit dem ärztlichen Befundbericht dem Kostenträger zu. Nach Kostenzusage für die AHB kann der Patient in die Rehabilitationsklinik verlegt werden.
…, auch Vorsorgeleistungen, werden auf Antrag des Hausarztes von den Krankenkassen, den Berufsgenossenschaften und den Unfallversicherungen genehmigt. Ist der Kostenträger die Krankenkasse muss der Hausarzt den Kostenübernahmeantrag 61 „Verordnung von medizinischer Rehabilitation” stellen.
Nach einer schweren Erkrankung stellt die Rehabilitation für den Patienten oft die einzige Möglichkeit dar, wieder am Leben, in der Gesellschaft, in der Familie und im sozialen Umfeld teilzunehmen.
Jedermann hat die Möglichkeit und das Recht (SGB IX), stationäre oder teilstationäre Rehabilitationsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen, wenn die medizinische Situation dies erforderlich macht. Ob als Anschlussheilbehandlung nach einem Krankenhausaufenthalt, als komplexe Maßnahme bei Behinderungen oder als Vorsorge bei drohenden chronischen Leiden.
Eine Rehabilitationsmaßnahme in der HELIOS Klinik Holthausen kann nicht „auf Rezept” verordnet werden. Eine Krankenhauseinweisung ist ebenfalls nicht möglich. Eine Rehabilitationsmaßnahme muss immer beim zuständigen Kostenträger beantragt werden. Bei den Rehabilitationsleistungen muss unterschieden werden zwischen Anschlussheilbehandlung (AHB, direkt im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt, spätestens aber bis 14 Tage nach der Entlassung) und Allgemeine Rehabilitationsleistungen (AR, länger als 14 Tage nach Entlassung aus einer stationären Maßnahme/unabhängig von einem stationären Aufenthalt).
Flyer "Der Weg in die medizinische Rehabilitation" zum Download