In der Regel hat jeder Privat-, Zusatzversicherte oder Selbstzahler die Möglichkeit, sich für unsere Wahlleistungen zu entscheiden.
Je nach dem welchen Versicherungstarif Sie abgeschlossen haben, übernimmt Ihre Versicherung die Ärztliche und/oder Nichtärztliche Wahlleistung.
Doch auch wenn Ihre Versicherung die zum Beispiel Nichtärztliche Wahlleistung nicht abdecken sollte: Tun Sie sich etwas Gutes, genießen Sie die vielen Serviceleistungen und Annehmlichkeiten und unterstützen Sie Ihre Genesung für die Dauer Ihres meist kurzen Aufenthaltes. Auch hier beraten wir Sie gerne.