Ob nach einem Schlaganfall, einem Schädelhirntrauma, Hirnoperationen, beim Morbus Parkinson oder bei Multipler Sklerose: Es gibt eine Reihe medizinischer Eingriffe und neurologischer Erkrankungen, die eine systematische und umfassende Rehabilitation erfordern.
Das Ziel der Rehabilitation ist es, den Patienten weitmöglichst bei der Wiedererlangung oder dem Erhalt körperlicher, beruflicher oder sozialer Fähigkeiten zu unterstützen. Die Wahrscheinlichkeit der Verbesserung der Lebenssituation und der Lebensqualität von Patienten ist dabei höher, wenn möglichst früh mit der Rehabilitation begonnen wird. Die Förderung von Motorik, Sensibilität, kognitiven Leistungen (Sprache, Gedächtnis, Aufmerksamkeit etc.) auf der einen, das Erleben und die Verarbeitung der eigenen Krankheit oder Behinderung auf der anderen Seite stellen dabei wichtige Aspekte dar.
Jedermann hat die Möglichkeit und das Recht (SGB IX), stationäre oder teilstationäre Rehabilitationsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen, wenn dies die medizinische Situation erforderlich macht. Ob als Anschlussheilbehandlung nach einem Krankenhausaufenthalt, als komplexe Maßnahme bei Behinderungen oder als Vorsorge bei drohenden chronischen Leiden.
Eine Rehabilitationsmaßnahme in der HELIOS Klinik Hagen-Ambrock, Fachklinik für neurologische und neurochirurgische Rehabilitation, kann nicht „auf Rezept" verordnet werden; eine Krankenhauseinweisung ist ebenfalls nicht möglich. Die Rehabilitationsmaßnahme muss immer beim zuständigen Kostenträger beantragt werden.
Bei den Rehabilitationsleistungen muss unterschieden werden zwischen Anschlussheilbehandlungen (AHB, direkt im Anschluss an einen stationären Krankenhausaufenthalt, spätestens aber bis 14 Tage nach Entlassung) und Allgemeinen Rehabilitationsleistungen (AR, länger als 14 Tage nach Entlassung aus einer stationären Maßnahme bzw. unabhängig von einem stationären Aufenthalt):
Die Anschlussheilbehandlung (AHB) wird durch den Krankenhausarzt und den Krankenhaussozialdienst beim Kostenträger beantragt.
Allgemeine Rehabilitationsleistungen, auch Vorsorgeleistungen, werden auf Antrag des Hausarztes von den Krankenkassen und den Rentenversicherungen genehmigt.
Bei Fragen zum Antrags- und Anmeldeverfahren beraten wir Sie gerne weiter. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie oben rechts.