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Neuropädiatrische Komplexbehandlung

Eine Aufnahme zur neuropädiatrischen Komplexbehandlung ist immer dann sinnvoll, wenn ambulante Therapien nicht ausreichen, um ein spezielles Therapieziel zu erreichen.

Dann lohnt es sich für Patienten, Eltern und Ärzte über eine stationäre Behandlung nachzudenken. In einer Klinik können Therapien intensi­viert werden und der Patient kann - losgelöst vom Alltag - alle Kräfte auf sein persön­liches Therapieziel lenken.

 

Während der neuropädiatrischen Komplexbehandlung verfolgt jeder Patient ein höchst individuelles Thera­pieziel, das vor dem Aufenthalt genau festgelegt wird.

Beispiele sind:

 

1. Verbesserung der motorischen Fähigkeiten

2. Hilfsmittelanpassung

3. Versorgung und Training mit Kom­munikationshilfsmitteln

4. Schlucktherapie (einschließlich Schluckdiagnostik)

5. Verbesserung kognitiver Leistungen

 

Aufnahme in die Klinik

Die Patienten können ganz einfach per Einweisungsschein in die Fachklinik für Neurologie eingewiesen werden. Eine Kostenzusage ist nicht erforder­lich.

Bei der Anmeldung benötigen wir:

 

  • den Einweisungsschein
  • das genaue Therapieziel
  • den Arztbrief (evtl. frühere Arzt­briefe)

Wer hat Anspruch auf eine neuropädiatrische Komplexbehandlung?

Anspruch haben Kinder bis zu einem Alter von 18 Jahren. Voraussetzung ist eine drohende oder manifeste Behin­derung, eine Entwicklungs- oder Verhaltensstörung oder eine seelische Störung.

Die neuropädiatrische Komplexbehandlung kann bis zu acht Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden.