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Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Checkliste für werdende Eltern zur Geburt im HELIOS Klinikum Erfurt

1. Anzeige der Geburt
Geburten sind dem Standesamt innerhalb einer Woche anzuzeigen. Wird das Kind im HELIOS Klinikum Erfurt geboren, übernehmen wir die schriftliche Anzeige der Geburt.

 

2. Dafür benötigt das HELIOS Klinikum Erfurt folgende Unterlagen:

Von allen Müttern:

  • Geburts- oder Abstammungsurkunde der Mutter

 

Von geschiedenen Müttern:

  • urkundlicher Heiratsnachweis (z.B. Heiratsurkunde, begl. Abschrift/ Ablichtung Familienbuch) mit Scheidungsvermerk,
  • bei Heirat und/oder Scheidung im Ausland ausländische Heiratsurkunde und Scheidungsurteil; beides mit Übersetzung

 

Von verwitweten Müttern:

  • urkundlicher Heiratsnachweis (z.B. Heiratsurkunde, begl. Abschrift/ Ablichtung Familienbuch) mit Eintrag des Todes des Ehemannes oder
  • urkundlicher Heiratsnachweis und Sterbeurkunde 

 

Ist die Vaterschaft vorgeburtlich anerkannt:

  • Anerkennungsurkunde, ggf. Sorgerechtserklärung,
  • Geburts- oder Abstammungsurkunde

 

Soll die Vaterschaft anerkannt werden:

  • Geburts- oder Abstammungsurkunde des Vaters

 

Wichtig:

  • gemeinsame Vorsprache der Eltern
  • Die Vaterschaft kann im Standesamt oder im Jugendamt anerkannt werden.
  • Unverheiratete Eltern können eine Sorgeerklärung nur im Jugendamt abgeben.

 

Von ausländischen Mitbürgern:

  • Sind Sie Aussiedler, benötigen wir alle Registrierungspapiere, ggf. eine Bescheinigung über Ihre Namensänderung.
  • Ausländische Urkunden müssen von einem in Deutschland beeidigten Dolmetscher übersetzt werden, ggf. sind bei der Übersetzung die internationalen Normen zu beachten.
  • Je nach Sachlage kann es notwendig sein, dass wir Sie um eine persönliche Vorsprache bitten. Aussiedler bringen bitte einen Lichtbildausweis mit. Ausländische Mitbürger bringen bitte den Reisepass mit.

   

So erreichen Sie uns:

Frauenheilkunde und Geburtshilfe

 

Direktor
Univ.-Prof. Dr. med. Prof. Dr. h. c. Udo B. Hoyme

 

Nordhäuser Straße 74
99089 Erfurt


Telefon: (0361) 781-40 01 (24h)
Telefax: (0361) 781-40 02 

 

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