Wir unterscheiden zwischen ärztlichen und nichtärztlichen Wahlleistungen. Die Inanspruchnahme dieser Wahlleistungen setzt voraus, dass Sie Privatpatient sind oder über eine entsprechende Zusatzversicherung verfügen bzw. die Kosten als Selbstzahler übernehmen.
Ärztliche Wahlleistung
Die ärztliche Wahlleistung umfasst die persönliche medizinische Behandlung durch den Chefarzt der jeweiligen Abteilung oder seinem Stellvertreter. Die Abrechnung dieser Leistung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte.
Nichtärztliche Wahlleistungen
sowie eine Vielzahl an Serviceleistungen.
Die gültigen Preise entnehmen Sie bitte der separaten Informationsbroschüre.
Für Fragen steht Ihnen unser Patientenservice unter Telefon: (07667) 84-141 montags bis freitags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr gerne zur Verfügung.