
Die Arthrose des Hüftgelenkes (= Coxarthrose) ist eine Gelenkerkrankung, bei der Knorpel und Knochen des Hüftgelenkes abgenutzt sind.
Als Ursachen kommen Fehlstellungen, Entzündungen oder Verletzungen in Frage; in vielen Fällen wird man aber keine eigentliche Ursache für den Gelenkverschleiß finden. Die Arthrose führt zu Schmerzen im Hüftgelenk. Diese Schmerzen können bis zum Kniegelenk ausstrahlen; auch Schmerzen im Lendenwirbelsäulenbereich können durch eine Coxarthrose bedingt sein. Bewegungseinschränkungen oder eine Fehlstellung des Hüftgelenkes sowie Verspannungen der Muskulatur sind typisch für die Coxarthrose. Schmerzen im Ruhezustand, auch nachts auftretend, kommen hinzu; das Ankleiden und das Schuhe binden werden problematisch, ebenso das Treppensteigen.
Die Diagnose wird durch eine körperliche Untersuchung und zusätzlich durch Röntgenaufnahmen der betroffenen Hüfte gestellt.
Ist eine Besserung der Beschwerden durch Medikamente oder physikalische Maßnahmen nicht mehr zu erreichen, muss das geschädigte Gelenk durch ein Kunstgelenk ersetzt werden. In Regionalanästhesie oder Allgemeinnarkose wird das Hüftgelenk freigelegt, der Hüftkopf entfernt und die Gelenkpfanne sowie der Oberschenkelknochen für den Einsatz der beiden Prothesenteile vorbereitet. Vor der Operation wird nach gründlicher Planung die Wahl der Endoprothese sowie der Verankerungsmethode getroffen. Dabei werden Alters- und Hüftsituation des Patienten berücksichtigt.
Ein künstliches Hüftgelenk besteht aus einer Pfanne und einem Schaft mit Kopf. Die Pfanne kann durch einen schnell härtenden Kunststoff (Knochenzement) oder zementfrei mit dem Knochen verbunden werden. Bei zementfreien Pfannen muss der Knochen erst langsam in die raue Titanoberfläche des Metalls einwachsen. Die Verankerung des künstlichen Schaftes im Oberschenkelknochen erfolgt entweder durch langsames Einwachsen des Knochens in die Metalloberfläche der Prothese oder mit Hilfe des Knochenzements. Der künstliche Hüftkopf besteht aus Keramik oder Metall; die Prothesenpfanne besteht aus Metall mit Keramik oder Kunststoff-Einsatz oder vollständig aus Kunststoff. Diese Komponenten zeigen das gewünschte geringe Abriebverhalten.
Nach 10 - 17 Tagen kann der Patient aus stationärer Behandlung entlassen werden. Im Allgemeinen wird dann eine Anschlussheilbehandlung (Rehabilitation) zur Festigung des Operationserfolges empfohlen. So lange keine volle Mobilität erreicht ist, werden eine medikamentöse Thromboseprophylaxe und zusätzlich das Tragen von Thrombosestrümpfen empfohlen. Nach umfangreichen Erfahrungen mit dem künstlichen Hüftgelenk bestehen gute Erfolgsaussichten. Wir rechnen mit einer Haltbarkeit von mehr als 10 Jahren. Im Normalfall kann der Patient nach Abschluss der Behandlung beschwerdefrei gehen und die Belastungen des täglichen Lebens wieder aufnehmen. Über die Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit berät Sie Ihr Arzt.
Es können jedoch Situationen entstehen, die nach einiger Zeit zur Lockerung des künstlichen Hüftgelenkes führen. Dazu gehören u. a.:
Dann treten erneut Schmerzen sowie eine Schädigung des übrigen Oberschenkelknochens und des Beckens auf. In diesem Fall werden die gelockerten Anteile des künstlich eingesetzten Hüftgelenkes durch ein zweites neues Hüftgelenk ersetzt.
Wenden Sie sich bitte bei allen Fragen vertrauensvoll an unser Behandlungs- und Pflegeteam.