Sie werden persönlich durch den Belegarzt Ihrer Wahl oder dessen Stellvertreter medizinisch behandelt und betreut.
Abrechnung der Ärztlichen Wahlleistung
Die privatärztliche Behandlung wird durch die Belegärzte gesondert in Rechnung gestellt und erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Hierzu zählen auch alle begleitenden Arztleistungen wie z.B. die der Anästhesie oder Laboruntersuchungen. Diese werden ebenfalls separat in Rechnung gestellt.