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Gesetzlicher Eigenanteil

Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse sind durch die aktuelle Gesetzgebung verpflichtet, für den stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus eine Eigenbeteiligung in Höhe von zur Zeit täglich 10 € für bis zu 28 Tage pro Kalenderjahr zu entrichten. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind von dieser Eigenbeteiligung befreit.
Durch aktuelle gesetzliche Veränderungen in der Sozialgesetzgebung, wurde der Einzug dieser Eigenbeteiligung auf die Krankenhäuser übertragen (§§ 39 und 43 b Sozialgesetzbuch V).

 

Falls Sie im laufenden Kalenderjahr im Rahmen anderer stationärer Krankenhausaufenthalte bereits die maximale Zuzahlung in Höhe von 280 € entrichtet haben, oder von Ihrer Krankenkasse in schriftlicher Form von der Zuzahlung befreit wurden,  geben Sie diese Information bitte bei Aufnahme an.

 

Wir möchten Sie bitten Ihre Eigenbeteiligung, aktuell 10 € pro Kalendertag für maximal 28 Kalendertage, am Entlassungstag direkt an unserem Empfang zu entrichten. Neben der Möglichkeit die Eigenbeteiligung bar zu zahlen, können Sie den Betrag natürlich auch per EC-Card (mit Geheimnummer) begleichen. Sollten Sie diese Möglichkeit nicht nutzen, möchten wir Sie bitten, unseren Mitarbeitern eine entsprechende Einzugsermächtigung abzuzeichnen.

So erreichen Sie uns

HELIOS Agnes Karll Krankenhaus Bad Schwartau

 

Telefon: (04 51) 2007 - 0

Telefax: (04 51) 2411 - 2

E-Mail:

 

 

 

 

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