. .

Ärztliche Wahlleistungen

Sie werden persönlich durch den Chefarzt der jeweiligen Abteilung oder seinem Stellvertreter medizinisch behandelt und betreut

 

Die Chefarztbehandlung wird gesondert in Rechnung gestellt und erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Hierzu zählen auch alle begleitenden Arztleistungen wie z. B. die der Anästhesie oder Laboruntersuchungen. Diese werden ebenfalls separat in Rechnung gestellt.