Patienten mit Angststörungen sollten stationär psychotherapeutisch behandelt werden, wenn sich die Symptomatik stark verfestigt, ausgeweitet oder verselbstständigt hat und wenn die Berufs- und Erwerbsfähigkeit stark eingeschränkt sind (psychotherapeutische Rehabilitation notwendig). Als weitere Indikation gilt es, wenn neben der Angststörung zusätzlich eine Beziehungs- bzw. Persönlichkeitsstörung oder, oft als Folge der Angstsymptomatik, eine Depression mit Suizidalität oder andere Störungen vorliegen.
Allgemeine Therapieziele bestehen in einer Reduktion der Angstsymptomatik, im Erlernen von Angstbewältigungstechniken und im Erkennen und Durcharbeiten von mit der Symptomatik verbundenen unbewussten Konflikten, die häufig auch die Partnerschaft betreffen.
Menschen, die wegen dieser Störungen in unsere stationäre Behandlung kommen, werden vorrangig in der Abteilung 1 aufgenommen. Wir arbeiten hier nach einem Behandlungs-Konzept, das wir seit Anfang der 90er Jahre eingeführt und seitdem ständig weiterentwickelt haben. Es handelt sich um eine Kombination von klärungsorientierter (psychodynamischer) mit bewältigungsorientierter Gruppentherapie (Verhaltenstherapie). Die stationäre Behandlungsdauer beträgt in der Regel 6 bis 8 Wochen.