Der Weg zur Reha
Was ist eine Rehabilitationsmaßnahme?
Zu einer Rehabilitationsmaßnahme sagt man kurz Reha. Bei einer Reha wird mit unterschiedlichen Behandlungen eine Verbesserung der körperlichen und seelischen Gesundheit erreicht.
Wer ist berechtigt?
JEDER!
Behandlungsschwerpunkte
Indikationen im Einzelnen sind:
- alle durch Hörstörungen hervorgerufenen Krankheitsbilder wie psychische und somatische Störungen, z.B. Angst, Depression, soziale Anpassungsstörungen, somatoforme Störungsbilder, Hyperakusis, Schwindel-Symptomatik, Schlafstörungen, Konzentrationsstšrungen, chronische Kopfschmerzen
- degenerative Beschwerden im Bereich der Wirbelsäule und Gelenke
- psychovegetatives Erschöpfungssyndrom
- chronischer Tinnitus
- Zustand nach Cochlear-Implantation
- Morbus Meniere
- chronischer dekompensierter Tinnitus mit Folgesymptomen wie psychische und somatische Störungen, z.B. Angst, Depression, Hyperakusis, Schwindel-Symptomatik, Schlafstörungen, Konzentrationsstörungen, chronische Kopfschmerzen
- psychovegetatives Erschöpfungssyndrom
- eine allgemein vorliegende Hörstörung, z.B. als Folge einer Erkrankung, eines Unfalls oder einer Operation
- Erkrankungen des Herz- und Kreislauf-Systems (AHB-Anerkennung; AHB=Anschlussheilbehandlung), z.B. Koronare Herzkrankheit, Zustand nach Myokardinfarkt, Zustand nach ACVB-Operation, arterielle Hypertonie, Herzklappen-Erkrankung, Zustand nach Herzklappen-Operation, Gefäßerkrankung
- Stoffwechsel-Erkrankungen (AHB-Anerkennung), Diabetes mellitus, Schilddrüsen-Funktionsstörungen, Fettstoffwechsel-Störungen, Adipositas
- gastroenterologische Erkrankungen (AHB-Anerkennung)
- Erkrankungen von Magen, Darm, Leber, Gallenblase, Bauchspeicheldrüse
- orthopädische Erkrankungen bei Hörbehinderten (AHB-Anerkennung), z.B. Zustand nach Hüft- oder Knie-TEP, Bandscheibenerkrankungen oder -operationen
Wie häufig steht mir eine Reha zu?
- prinzipiell alle vier Jahre
- bei besonderen Problemen auch häufiger
- die AHB unterliegt keinen zeitlichen Beschränkungen, hier besteht ein gesetzlicher Anspruch bei entsprechenden Erkrankungen unabhängig vom Zeitpunkt der letzten Reha-Maßnahme.
Wer bezahlt die Reha (Kostenträger)?
- Bei allen Berufstätigen der Rentenversicherungsträger
- Bei allen anderen (Rentner, Arbeitslose, "Hausfrauen", Studenten) die Krankenkasse
Was muss man selbst zur Reha beitragen?
Je nach Kostenträger: 9,-/10,- Euro pro Kalendertag. Bei AHB maximal für 28 Tage unter Anrechnung des Krankenhausaufenthaltes.
Seit dem 1. Januar 1999 ist die Regelung entfallen, dass ein Arbeitnehmer pro Woche Reha-Aufenthalt zwei Urlaubstage angerechnet bekam. Es ist also kein Urlaub mehr für die Reha zu nehmen.
Wie stelle ich einen Antrag?
- Sie gehen zu Ihrem Hausarzt und bitten um ein Attest für einen Reha-Aufenthalt, am besten bereits dort den Klinikwunsch aufnehmen lassen.
- Gehen Sie zu Ihrer ortsansässigen Krankenkasse, dort wird Ihnen gesagt, ob die Krankenkasse oder die Rentenversicherung die Kosten bezahlt. Meist erhalten Sie dort auch einen Antrag, wenn die Rentenversicherung bezahlen muss, oder man gibt Ihnen eine entsprechende Adresse mit.
- Antrag ausfüllen, Klinikwunsch angeben.
- Antrag an Kostenträger schicken.
- Bearbeitung des Antrages durch die Krankenkasse / den Rentenversicherungsträger.
- Vielleicht müssen Sie dann noch zum Arzt beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen oder zum Vertrauensarzt des Rentenversicherungsträgers.
- Entscheidung durch Krankenkasse / Rentenversicherungsträger. Wenn der Antrag abgelehnt wurde, können Sie Widerspruch einlegen. Wenn der Antrag genehmigt wurde, aber nicht die von Ihnen gewünschte Klinik, können Sie ebenfalls Widerspruch einlegen.
- Haben Sie eine "Kostenzusage" für die Klinik Ihrer Wahl, dann werden wir vom Kostenträger benachrichtigt und laden Sie dann zu einem bestimmten Tag zur Rehamaßnahme ein.
- Bitten Sie ihren Hausarzt, Ihnen wichtige Befunde für die Reha mitzugeben oder uns zu schicken.
Zusammenfassung
Sie haben gesehen, vielen Betroffenen steht regelmäßig eine Reha vom Kostenträger zu. So kompliziert, wie man annimmt, ist es auch gar nicht, eine solche Maßnahme bewilligt zu erhalten. Also wünschen wir Ihnen viel Erfolg. Sollten Sie Fragen oder Probleme zum Bereich Rehabilitation, dem Antrag zur Rehabilitation oder speziell zu unserer Klinik haben, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite!