Generell gilt: Lassen Sie sich vor dem Aufenthalt in der Rehabilitationsklinik in jedem Fall die Rehabilitationsmaßnahme von Ihrem Kostenträger über Ihren Arzt genehmigen. Die Aufnahmeabteilung der AOK-Klinik Bad Ems hilft Ihnen bei Fragen zum Antragsverfahren gerne weiter.
Die Behandlung in der Klinik beginnt in der Regel im Anschluss an den Aufenthalt in einer kardiologischen oder orthopädischen Abteilung eines Akutkrankenhauses. Ihr stationärer Aufenthalt in der Rehaklinik wird in diesem Fall als Anschlussheilbehandlung (AHB) bezeichnet. Bei einer AHB ist in der Regel Ihre Krankenkasse der zuständige Kostenträger.
Aber auch ohne eine vorausgegangene Krankenhausbehandlung kann eine stationäre Rehamaßnahme erfolgen. Dazu muss Ihr behandelnder Haus- oder Facharzt den Aufenthalt befürworten und der Kostenträger eine Kostenübernahmeerklärung ausstellen.
Die AOK-Klinik Bad Ems ist von den Kostenträgern (z.B. gesetzliche Krankenkassen, private Krankenversicherung, Beihilfestellen) als kardiologische und orthopädische Rehabilitationsklinik anerkannt.

AOK-KLINIK Bad Ems
Aufnahmeabteilung
Gabriele Späth
Telefon (02603) 978-402
Telefax (02603) 978-457