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Ihr Weg zur Rehabilitation

Antrag und Kosten

Lassen Sie sich vor dem Aufenthalt in der Rehaklinik in jedem Fall die Rehabilitationsmaßnahme von Ihrem Kostenträger über Ihren Arzt genehmigen. Die Aufnahmeabteilung der Odebornklinik hilft Ihnen bei Fragen zum Antragsverfahren gerne weiter.

 

Vorgehen

Die Behandlung in der Odebornklinik beginnt in der Regel im Anschluss an den Aufenthalt in einem Akutkrankenhaus.

 

Sind Sie noch erwerbstätig, übernimmt in den meisten Fällen die Rentenversicherung die Kosten der Maßnahme. Ihr stationärer Aufenthalt in der Rehaklinik wird in diesem Fall als Anschlussheilbehandlung (AHB) bezeichnet. Stehen Sie nicht mehr im Erwerbsleben (z.B. Rentner und Pensionäre) ist Ihre Krankenkasse der Kostenträger. Dieses Verfahren wird Anschlussrehabilitation (AR) genannt.

 

Aber auch ohne eine vorausgegangene Krankenhausbehandlung kann eine stationäre Rehamaßnahme erfolgen. Dazu muss Ihr behandelnder Haus- oder Facharzt den Aufenthalt befürworten und der Kostenträger eine Kostenübernahmeerklärung ausstellen.

 

Die Odebornklinik ist von den Kostenträgern (Rentenversicherungsträger, gesetzliche Krankenkassen private Krankenversicherung, Beihilfestellen, Bundeswehr, Bundesknappschaft, Post, Bahn, Berufsgenossenschaften) als neurologische Rehabilitationsklinik anerkannt.

 

Die privaten Krankenversicherungen übernehmen ebenfalls die Kosten der "stationären Weiterbehandlung" in der Odebornklinik. Die stationäre Weiterbehandlung muss allerdings vom Akutkrankenhaus aus beantragt und von den privaten Krankenversicherungen genehmigt sein. Außerdem können alle Selbstzahler aufgenommen werden.

 

Für die formale Abwicklung der Aufnahme in die Odebornklinik und für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Aufnahmeabteilung gerne zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie oben rechts.

So erreichen Sie uns

HELIOS Rehazentrum
Bad Berleburg -
Odebornklinik

 

Aufnahmeabteilung 
Silke Weber 

 

Telefon (02751) 82-228
Telefax (02751) 82-49 09

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