13.10.10
Zulassung zur Weiterbehandlung
Die Behandlungsqualität in der Odebornklinik des HELIOS Rehazentrum Bad Berleburg hat auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung überzeugt: Ab sofort hat die Berleburger Fachklinik die Zulassung zur Durchführung Berufsgenossenschaftlicher Stationärer Weiterbehandlung (BGSW) im Bereich Neurologie. Damit ist die Odebornklinik die einzige südwestfälische Rehaklinik, die auch berufstätige Unfallopfer im neurologischen Bereich behandeln darf.
Wenn die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für eine Behandlung eines Unfallopfers übernimmt, sind die Anforderungen an die Rehaklinik besonders hoch. Für die Weiterbehandlung von Berufstätigen (BGSW) muss die Rehaeinrichtung nämlich zunächst vom zuständigen Landesverband zugelassen sein. Die Internetseite der Unfallversicherung beschreibt dies so: „Die Landesverbände beteiligen ausschließlich besonders geeignete Rehabilitationskliniken an der BGSW für peripheren Nervenverletzungen und Schädel-Hirnverletzungen. Diese müssen spezielle personelle, apparative und räumliche Anforderungen erfüllen und zur Übernahme bestimmter Pflichten bereit sein.“
Seit September ist nun auch die Odebornklinik in den ausgesuchten Kreis dieser Kliniken aufgenommen worden. Auch eine direkte Überleitung von Berufsgenossenschaftlichen Krankenhäusern, wie beispielsweise dem Berufsgenossenschaftlichen Universitätsklinikum Bergmannsheil in Bochum, ist damit nun möglich. Eine gute Nachricht für die wirtschaftliche Entwicklung des Standortes.
„Mit der BG-Zulassung profitieren nun auch Patienten von unserem hohen medizinischen Standard, deren Behandlungskosten von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung getragen werden. Das sind dann vor allem Menschen die auf dem Weg zur Arbeitstätte oder bei der Arbeit verletzt werden. Bisher konnten wir solche Patienten in Bad Berleburg nicht aufnehmen“, freut sich auch Verwaltungsleiter Manfred Roth über die gute Nachricht.
Die Details der Voraussetzungen zeigen, wie gut die Odebornklinik auch im Vergleich zu Wettbewerbern aufgestellt ist. So wird vom Chefarzt und den Oberärzten beispielsweise verlangt, dass sie bestimmte Facharztqualifikationen und Zusatzbezeichnungen vorweisen können. Auch in der Physio-, Ergo- und Sprachtherapie sind besondere Fortbildungen und Zusatzbezeichnungen nachzuweisen. Ausschlaggebend ist wohl auch die technische Ausstattung gewesen, unter anderem mit einem Computertomographen (CT) und dem neuen Lokomaten.
„Das ist ein echter Schritt nach vorne für unsere Klinik. Nur wenige neurologische Kliniken in Deutschland haben diese Zulassung und wer die Voraussetzungen nicht nachweislich erfüllt, bekommt sie auch nicht. Damit unterstreichen wir nochmals den Anspruch, im schwierigen Marktumfeld der stationären Rehabilitation mit hoher Qualität zu überzeugen“, fasst Manfred Roth zusammen.