Generell gilt: Lassen Sie sich vor dem Aufenthalt in der Rehabilitationsklinik in jedem Fall die Rehabilitationsmaßnahme von Ihrem Kostenträger über Ihren Arzt genehmigen. Die Aufnahmeabteilung der Herz Kreislauf Klinik hilft Ihnen bei Fragen zum Antragsverfahren gerne weiter.
Die Behandlung in der Herz Kreislauf Klinik beginnt in der Regel im Anschluss an den Aufenthalt in einer kardiologischen oder herzchirurgischen Abteilung eines Akutkrankenhauses.
Sind Sie noch erwerbstätig, übernimmt in den meisten Fällen die Rentenversicherung die Kosten der Maßnahme. Ihr stationärer Aufenthalt in der Rehaklinik wird in diesem Fall als Anschlussheilbehandlung (AHB) bezeichnet. Stehen Sie nicht mehr im Erwerbsleben (z.B. Rentner und Pensionäre) ist Ihre Krankenkasse der Kostenträger. Dieses Verfahren wird Anschlussrehabilitation (AR) genannt.
Aber auch ohne eine vorausgegangene Krankenhausbehandlung kann eine stationäre Rehamaßnahme erfolgen. Dazu muss Ihr behandelnder Haus- oder Facharzt den Aufenthalt befürworten und der Kostenträger eine Kostenübernahmeerklärung ausstellen.
Die Herz Kreislauf Klinik ist von den Kostenträgern (Rentenversicherungsträger, gesetzliche Krankenkassen, private Krankenversicherung, Beihilfestellen, Bundeswehr, Bundesknappschaft, Post, Bahn) als kardiologische Rehabilitationsklinik anerkannt.
Die privaten Krankenversicherungen übernehmen ebenfalls die Kosten der "stationären Weiterbehandlung" in der Herz Kreislauf Klinik. Die stationäre Weiterbehandlung muss allerdings vom Akutkrankenhaus aus beantragt und von den privaten Krankenversicherungen genehmigt sein. Außerdem können alle Selbstzahler aufgenommen werden.
Für die formale Abwicklung der Aufnahme in die Herz Kreislauf klinik steht Ihnen ein kompetentes Team von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unter Telefon (02751) 88-25 10 zur Verfügung.
HELIOS Rehazentrum Bad Berleburg
Herz Kreislauf Klinik
Aufnahmeabteilung
Telefon (02751) 88-25 10 / -25 11
Telefax (02751) 88-25 12