Der gesetzliche Qualitätsbericht

Seit 2005 sind Krankenhäuser gesetzlich dazu verpflichtet, in Qualitätsberichten über ihre Arbeit zu informieren.

Der Gemeinsame Bundesausschuss, das oberste Beschluss­g­re­mium der gemein­samen Selbst­ver­wal­tung der Ärzte, Zahn­ärzte, Psycho­the­ra­peuten, Kran­ken­häuser und Kran­ken­kassen in Deut­sch­land, stellt die von den Krankenhäusern übermittelten Daten in Form von "Referenzberichten" zum Herunterladen zur Verfügung.