
Im Krankenpflegegesetz vom 16. Juli 2003 und in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (KrPflAPrV) vom 10. November 2003 sind die Notwendigkeit wie auch die Bedeutung der praktischen Ausbildung deutlich hervorgehoben und die gezielte Anleitung durch geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen ist in § 2, Absatz 2 festgeschrieben.
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Der Kompetenzkompass unterstützt die Auszubildenden im Erlangen der Fähig- und Fertigkeiten in den vier Kompetenzbereichen. Zudem erhalten sie durch die Auseinandersetzung mit den Ergebnissen der Selbst- und der Fremdreflexion ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit bei der Erreichung der Ausbildungsziele.