Gesetzlich versicherte Patienten
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse in der Regel die Kosten der allgemeinen Krankenhausleistungen. Legen Sie bei der Aufnahme einfach Ihre Krankenkassenkarte vor – und wir regeln alles Weitere für Sie.
Zusätzlich müssen Sie jedoch gemäß der aktuellen Gesetzgebung (§ 39 Abs. 4 SGB V) eine Eigenbeteiligung von 10,00 Euro pro Tag leisten – vom Aufnahmetag bis zum Tag der Entlassung. Die Zuzahlung wird maximal 28 Kalendertage pro Jahr erhoben und beläuft sich somit auf höchstens 280,00 Euro – unabhängig von der Anzahl Ihrer Krankenhausaufenthalte. Wenn Sie im laufenden Kalenderjahr bereits Zuzahlungen im Krankenhaus geleistet haben, werden diese verrechnet.