Leistungen: Abrechnung und Zuzahlung

Leistungen: Abrechnung und Zuzahlung

Die Kosten der Krankenhausleistungen für Ihren Klinikaufenthalt übernimmt Ihre Krankenkasse. Zusätzlich fällt im Normalfall eine Eigenbeteiligung an, die Sie entweder direkt vor Ort bezahlen oder direkt an die Krankenkasse entrichten. Ein Überblick über Zuzahlungen und Kostenübernahmen für Gesetzlich- und Privatversicherte.

Gesetzlich versicherte Patienten

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse in der Regel die Kosten der allgemeinen Krankenhausleistungen. Legen Sie bei der Aufnahme einfach Ihre Krankenkassenkarte vor – und wir regeln alles Weitere für Sie.  

Zusätzlich müssen Sie jedoch gemäß der aktuellen Gesetzgebung (§ 39 Abs. 4 SGB V) eine Eigenbeteiligung von 10,00 Euro pro Tag leisten – vom Aufnahmetag bis zum Tag der Entlassung. Die Zuzahlung wird maximal 28 Kalendertage pro Jahr erhoben und beläuft sich somit auf höchstens 280,00 Euro – unabhängig von der Anzahl Ihrer Krankenhausaufenthalte. Wenn Sie im laufenden Kalenderjahr bereits Zuzahlungen im Krankenhaus geleistet haben, werden diese verrechnet.

Je nach Krankenkasse können Sie die angefallen Zuzahlungskosten spätestens am Entlassungstag an der Rezeption im Klinikum in bar oder per EC-Karte bezahlen oder diese direkt an die Krankenkasse entrichten.

Kasse
Sie finden unsere Kasse an der Rezeption auf Ebene 0.
Öffnungszeiten der Kasse:
Montag bis Sonntag von 6.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 20.30 Uhr.
In der Zeit von 13.00 bis 14.00 Uhr ist die Kasse geschlossen.

Befreiung von der Zuzahlungspflicht

Unter folgenden Voraussetzungen brauchen Sie keine Zuzahlungen zu leisten:

  • Sie sind jünger als 18 Jahre.
  • Sie sind zur stationären Entbindung nicht länger als sechs Tage bei uns.
  • Ihre Krankenkasse hat Sie von der Zuzahlung befreit.
  • Sie haben die maximale Zuzahlungshöhe von 280,00 Euro im laufenden Kalenderjahr bereits überschritten. 
  • Sie sind Privatpatient.
  • Sie sind Sozialhilfeempfänger.

Bitte legen Sie uns alle relevanten Dokumente vor, etwa Quittungen bereits geleisteter Zahlungen oder die Zuzahlungsbefreiung Ihrer Krankenkasse.

Privatversicherte

Sie sind privat versichert? Dann werden die allgemeinen Krankenhausleistungen auf Wunsch direkt mit Ihrer privaten Krankenkasse abgerechnet. Bitte legen Sie uns vor Ort einfach die Bestätigung der privaten Krankenversicherung vor, die Kosten zu übernehmen. Mit einer privaten Versicherung entfallen für Sie zudem die Zuzahlungen.

Selbstzahler und ausländische Patienten

Bitte beachten Sie: sofern keine Kostenübernahme durch eine Krankenkasse vorliegt sind Sie Selbstzahler. Selbstzahler und ausländische Patienten ohne Kostenübernahmeerklärung ihrer Krankenversicherung müssen für ihre Behandlung eine Vorauszahlung leisten.

Empfänger von Wahlleistungen

Wahlleistungen werden über Ihre Privat- oder Zusatzversicherung abgerechnet. Ohne eine solche Versicherung erfolgt die Abrechnung direkt mit Ihnen.